Das Winterausfallgeld war von 1996 bis Ende März 2006 in Deutschland eine Sozialleistung des Arbeitsamtes bzw. der Agentur für Arbeit im Rahmen der Winterbauförderung im Baugewerbe an gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben des Bauhauptgewerbes und des Garten- und Landschaftsbaus zum Ausgleich von witterungsbedingten Lohnausfällen.
Das Winterausfallgeld wurde zum 1. April 2006 abgeschafft. Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24. April 2006 wurde stattdessen das Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Vor der Einführung des Winterausfallgeldes hatte es das Schlechtwettergeld gegeben.
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