Zertifizierung – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Zertifizierung

Seit dem 1. Januar 2002 wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert. Voraussetzung: Vorsorgeprodukte von Banken oder Sparkassen müssen bestimmte, im Altersvorsorgezertifizierungsgesetz vorgesehene Anforderungen erfüllen. Nur dann erhalten sie vom Bundeszentralamt für Steuern das erforderliche Zertifikat.

Das Bundeszentralamt für Steuern ist als Zertifizierungsstelle nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz insbesondere für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (sog. Riesterverträge) und Basisrentenverträgen (sog. Rürupverträge) zuständig. Die Zertifizierungsstelle prüft, ob die von den Anbietern vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien einhalten und erteilt die Zertifikate. Zusätzlich stellt sie eine Liste aller zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenprodukte bereit.

Mehr unter: Riester-Rente

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