Zugangsfaktor – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist ein Bestandteil der Rentenformel und bringt einen späteren oder früheren Rentenbeginn als den Regelbeginn zum Ausdruck.

Er wird mit der Summe der Entgeltpunkte multipliziert, wodurch sich die persönlichen Entgeltpunkte ergeben. Grundsätzlich beträgt der Zugangsfaktor bei einer Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0, so dass die Summe aller Entgeltpunkte mit den persönlichen Entgeltpunkten übereinstimmt.

Nimmt ein Versicherter aber nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente nicht in Anspruch, ist der Zugangsfaktor größer als 1,0. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat, für den die Altersrente nicht beansprucht wird, um den Faktor 0,005. Das ergibt 0,5 Prozent Rentenzuschlag pro Monat oder 6 Prozent bei einem Aufschub des Rentenbeginns um ein Jahr..

Falls der Versicherte seine Altersrente statt mit 65 Jahren und elf Monaten (Regelbeginn für Geburtsjahrgang 1957) erst mit 66 und elf Monaten in Anspruch nimmt, erhöht sich seine Altersrente dadurch um sechs Prozent und der Zugangsfaktor beträgt 1,06. Hinzu kommt dann noch die Rentensteigerung aufgrund der ggf. weiterhin gezahlten Beiträge.

Diejenigen, die ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen, erhalten einen Zugangsfaktor kleiner als 1,0. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme mindert sich der Zugangsfaktor um 0,003. Das ergibt 0,3 Prozent Abschlag. Wer dann also drei Jahre früher in Altersrente geht, als es für ihn bestimmt ist, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Der Zugangsfaktor beträgt in diesem Fall 0,892.

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