Unter Abtretung ist die Übertragung des Rentenanspruchs auf eine andere Person, Firma, Bank oder an andere Stellen zu verstehen. Durch Vertrag wird festgelegt, dass die gesamte Rente - oder ein Teil davon - auf einen Gläubiger, zum Beispiel zur Tilgung einer Schuld, übertragen wird.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.