Wer an einem Verwaltungsverfahren seines Rentenversicherungsträgers beteiligt ist, zum Beispiel bei einer Kontoklärung oder einem Rentenantrag, hat das Recht, in seine das Verfahren betreffende Akten einzusehen, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.
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