Der Altersentlastungsbetrag senkt die Steuerlast von über 64-Jährigen. Er wird ab dem Kalenderjahr gewährt, in dem der Steuerpflichtige sein 65. Lebensjahr vollendet. Er beträgt 2024 13,6 Prozent der Einkünfte und ist maximal auf 646 Euro begrenzt. 2026 sind es 12,8 Prozent beziehungsweise 608 Euro.
Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Freibetrag, allerdings nur, wenn sie beide bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Im Zuge der Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wird der Altersentlastungsbetrag schrittweise heruntergesetzt. Ab 2040 wird es den Altersentlastungbetrag nicht mehr geben.
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