Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie
Die Altersgrenze von 63 Jahren für diese Rente wird seit wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Sie kann aber immer noch – abhängig vom Geburtsjahrgang mit steigenden Abschlägen – ab 63 in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Ein am 16.07.1962 geborener Versicherter will mit 64, also ab August 2026, in Rente gehen. Seine Regelaltersgrenze liegt aber bei 66 Jahren und acht Monaten, also im Februar 2029. Daher muss er für jeden Monat vorzeitigen Rentenbezugs einen lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Da er 30 Monate vor seiner regulären Altersgrenze in Rente gehen will, muss er 30 x 0,3 Prozent = 9,0 Prozent Abschlag von seiner Rente in Kauf nehmen.
Sie überlegen früher in Rente zu gehen? Das ist grundsätzlich möglich, bedeutet in der Regel aber eine Veränderung Ihrer Rentenhöhe. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Rentenabschläge richtig berechnen und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.
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