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Altersrente für langjährig Versicherte - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Altersrente für langjährig Versicherte

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

  • mindestens das 63. Lebensjahr vollendet und
  • die Wartezeit (Versicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben.

Die Altersgrenze von 63 Jahren für diese Rente wird seit wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Sie kann aber immer noch – abhängig vom Geburtsjahrgang mit steigenden Abschlägen – ab 63 in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Ein am 16.07.1962 geborener Versicherter will mit 64, also ab August 2026, in Rente gehen. Seine Regelaltersgrenze liegt aber bei 66 Jahren und acht Monaten, also im Februar 2029. Daher muss er für jeden Monat vorzeitigen Rentenbezugs einen lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Da er 30 Monate vor seiner regulären Altersgrenze in Rente gehen will, muss er 30 x 0,3 Prozent = 9,0 Prozent Abschlag von seiner Rente in Kauf nehmen.

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