Bis Ende 2022 konnten Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente bei Überschreiten bestimmter Hinzuverdienstgrenzen gekürzt wurde. Diese Regelung galt einheitlich für die alten und neuen Bundesländer.
Mit dem 8. SGB VI-Änderungsgesetz vom 28.12.2022 (BGBl. I 2022, Seite 2759) wurden alle diese Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft.
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