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Altersteilzeitarbeit - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Altersteilzeitarbeit

Bei der Altersteilzeit spielen neben den gesetzlichen Vorgaben auch die tarifvertraglichen Vereinbarungen eine entscheidende Rolle.

Altersteilzeitarbeit ist eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu verringern. Das entsprechend geringere Arbeitsentgelt und der Rentenversicherungsbeitrag werden vom Arbeitgeber in einem bestimmten Umfang aufgestockt. Beginn und Ende der Altersteilzeitarbeit bestimmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Halbierung der Arbeitszeit muss nicht pro Tag erfolgen. Möglich ist auch ein wöchentlicher oder monatlicher Wechsel von Arbeit und Freizeit bis hin zu einer Verteilung der Arbeits- und Freistellungsphasen auf einen Zeitraum von jeweils bis zu fünf Jahren.

Wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht, kann die Aufteilung der Arbeits- und Freistellungsphasen auf einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren erstreckt werden. Der Arbeitnehmer könnte dann zunächst drei Jahre in vollem zeitlichen Umfang weiterarbeiten und anschließend drei Jahre nicht arbeiten. Hierbei müsste der Arbeitslohn und der Aufstockungsbetrag fortlaufend über die gesamten sechs Jahre gezahlt werden. Der Aufstockungsbetrag ist dabei steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber der Steuerprogression.

Arbeitgeber bekamen auf Antrag bis zu sechs Jahre lang die Aufstockungsbeiträge zum Verdienst und zum Rentenversicherungsbeitrag von der Arbeitsagentur erstattet, wenn die Altersteilzeitarbeit bis Ende 2009 begonnen hatte und der Arbeitgeber den vom Altersteilzeit-Arbeitnehmer freigemachten Arbeitsplatz mit einem Ausgebildeten oder Arbeitslosen wiederbesetzt. Diese Förderungsmöglichkeit ist Ende 2009 ausgelaufen. Ungeachtet dessen ist Altersteilzeitarbeit aber weiterhin möglich.

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