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Arbeitslosenversicherung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung und vor allem für die Vermittlung von Arbeitsplätzen und für Leistungen an Arbeitslose, Kurzarbeiter sowie für die Zahlung von Konkursausfallgeld zuständig. Im Rahmen der Arbeitsförderung bietet die Arbeitsverwaltung Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung. Für Menschen mit Behinderungen leistet sie berufliche Rehabilitation. Diese Aufgaben nimmt die Agentur für Arbeit wahr.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 Prozent, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden.

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