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Aufklärung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Aufklärung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht zum Bespiel durch Herausgabe der Zeitschrift zukunft jetzt, durch Merkblätter, Broschüren, Pressedienste, Websites sowie durch das Altersvorsorge-Portal ihre-vorsorge.de im Internet.

Darüber hinaus hat der einzelne Bürger auch Anspruch auf umfassende Auskunft und Beratung durch seinen Rentenversicherungsträger. Auskünfte über alle sozialen Angelegenheiten und damit auch über Rentenfragen erteilt aber nicht nur der Rentenversicherungsträger selbst, sondern ebenso

  • das zuständige Versicherungsamt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt) oder bei der Stadtverwaltung oder
  • die örtliche Gemeindeverwaltung (Bürgermeisteramt).

Alle Informationen sind kostenfrei erhältlich.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de
Informationsangebot der Deutschen Rentenversicherung im Internet.

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