Die Bahnversicherungsanstalt ist im Zuge der Organisationsreform der Rentenversicherung am 1. Oktober 2005 gemeinsam mit der Bundesknappschaft und der Seekasse in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgegangen.
Die Bahnversicherungsanstalt war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die gesetzliche Rentenversicherung und die Zusatzversorgung für die Beschäftigten der Deutschen Bahn AG sowie des Bundeseisenbahnvermögens zuständig war. Darüber hinaus war sie auch für Beschäftigte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zuständig. In der Bahnversicherungsanstalt waren sowohl Arbeiter als auch Angestellte versichert.
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