Beitragsklassen gibt es in der Rentenversicherung nicht mehr. Bis 1942 wurden die Pflicht- und freiwilligen Beiträge noch in Form von Beitragsmarken gezahlt, die in verschiedene Beitragsklassen aufgeteilt waren. Für die freiwillige Versicherung und für andere bestimmte Personenkreise, wie beispielsweise Selbständige, Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter wurde dieses Markenverfahren noch bis 1976 fortgeführt.
Seitdem werden die freiwilligen Beiträge und die Beiträge von Selbstständigen nur noch bargeldlos an die Rentenversicherung gezahlt.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.