Für Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber das beitragspflichtige Entgelt der Krankenkasse in einem so genannten "Beitragsnachweis" zu melden.
Der Arbeitnehmer erhält jährlich für das vergangene Kalenderjahr einen Beleg als Nachweis über sein erzieltes Arbeitsentgelt und für die Zahlung der Beiträge an den Rentenversicherungsträger. Die Krankenkassen melden ihrerseits die Entgeltnachweise über ihre Weiterleitungsstellen an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Freiwillig Versicherte und Selbstständige, die ihre Beiträge selbst zahlen, erhalten im laufenden Jahr einen Nachweis über die im Vorjahr gezahlten Beiträge von ihrem Rentenversicherungsträger.
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