Freiwillige Beiträge können normalerweise nur bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Beiträge für das Kalenderjahr 2025 bis zum 31. März 2026 gezahlt werden können.
In bestimmten Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, auch für weiter zurückliegende Zeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Solche Nachzahlungsmöglichkeiten bestehen unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel für
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