Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen mindestens alle vier Jahre. Die Rentenversicherung führt somit die Beitragsüberwachung auch für die anderen Sozialversicherungsträger durch. Diese Befugnis hat sie durch § 28p SGB IV erhalten. Außerdem prüfen die Rentenversicherungsträger natürlich auch die Beitragszahlung von versicherungspflichtigen Selbstständigen, die ihre Beiträge direkt an die Rentenversicherung zu zahlen haben.
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