Private Berufsunfähigkeitsversicherungen dienen der zusätzlichen Absicherung beim Eintritt verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie zahlen eine monatliche Rente, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls seinen Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. In der Regel greifen die Versicherungen, wenn die Erwerbsfähigkeit um 50 Prozent verringert ist. Individuelle Regelungen sind aber möglich. Kostenpflichtige Beratungen hierzu bieten unter anderem die Verbraucherzentralen an.
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