Versicherte, Rentenbezieher und -antragsteller können zur Erledigung ihrer Rentenangelegenheiten auch andere Personen oder Institutionen beauftragen. Hierzu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen, die jedoch an keine bestimmte Form gebunden ist. Als Bevollmächtigte kommen in Frage: Privatpersonen, Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Verbände oder Gewerkschaften.
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