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Bundeszuschuss - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Bundeszuschuss

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht nur durch Beiträge finanziert, sondern auch durch einen Bundeszuschuss. Er dient zur Deckung versicherungsfremder Leistungen, die die gesetzliche Rentenversicherung für die Bundesrepublik erbringt und die somit auch von der Gesamtheit der Steuerzahler, und nicht nur von den Beitragszahlern, zu finanzieren sind. Er beträgt 2026 für die allgemeine Rentenversicherung rund 98 Milliarden Euro und für die knappschaftliche Rentenversicherung rund 4,8 Milliarden Euro.

Weitere Infos unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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