Der Schutz der persönlichen Daten der Versicherten hat im Rentenrecht höchste Priorität.
Die Rentenversicherungsträger führen für jeden Versicherten unter dessen Versicherungsnummer ein Versicherungskonto, in dem alle Daten gespeichert sind, die nach dem jeweils geltenden Recht wichtig sind. Die Daten der Versicherten unterliegen der Geheimhaltung und dürfen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.
Es ist gesetzlich genau geregelt, in welchen Ausnahmefällen der Rentenversicherungsträger bestimmte Daten an berechtigte Dritte übermitteln darf, unter welchen Voraussetzungen er Daten bei anderen Sozialleistungsträgern oder zum Beispiel beim Arbeitgeber erfragen und wie er diese Daten nutzen darf.
Selbstverständlich werden auch bei der Deutschen Rentenversicherung die europäischen Datenschutzvorschriften der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU beachtet.
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