Viel Neues brachte das Ende 2016 beschlossene Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) ab 2017:
Die damaligen Änderungen der Hinzuverdienstgrenzen zu vorgezogenen Altersrenten sind durch das 8. Gesetz zur Änderung des SGB IV vom 28.12.2022 (BGBl. I 2022, Seite 2759) wieder beseitigt worden. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden mit diesem Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. So entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Die während der vorgezogenen Altersrenten geleisteten Beiträge führen nun bei Erreichen der für die jeweilige Rentenart geltenden Regealtersgrenze zu einer entsprechenden Erhöhung der Rente.
s. auch unter
Altersteilrente
Regelaltersgrenze
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.