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Grundrente - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Grundrente

Seit 2021 haben Rentnerinnen und Rentner mit unterdurchschnittlichem Einkommen Anspruch auf die Grundrente. Sie wird als Zuschlag zur Rente gezahlt. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt für jeden Rentenempfänger, ob ein Anspruch besteht und wie hoch der Zuschlag gegebenenfalls ausfällt. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Versicherte müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, für den vollen Zuschlag 35 Jahre auf ihrem Rentenkonto haben. Dazwischen wird gestaffelt.
  • Der Verdienst in diesem Zeitraum muss in einem bestimmten Rahmen gelegen haben: im lebenslangen Durchschnitt mindestens 30 Prozent, höchstens jedoch 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland.
  • Das aktuelle steuerpflichtige Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Das Geld kommt automatisch aufs Konto. Finanziert wird die Grundrente ausschließlich aus Steuermitteln.

Ausführliche Informationen zur Grundrente finden Sie hier.

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