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Hinzuverdienst neben einer Regelaltersrente - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Hinzuverdienst neben einer Regelaltersrente

Neuregelung seit 01.07.2017:

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze (zum Beispiel 65 Jahre und 11 Monate für Geburtsjahrgang 1957) können Altersrentner in einer weiterhin daneben ausgeübten Beschäftigung noch weitere Rentenbeiträge leisten. Sie müssen dazu nur auf die eigentlich bestehende Rentenversicherungsfreiheit durch Erklärung ihrem Arbeitgeber gegenüber verzichten. Die damit begründeten zusätzlichen Rentenanwartschaften werden dann einmal im Jahr jeweils zum 01. Juli bei der Rente zusätzlich berücksichtigt.

Dies hat im Übrigen noch den Vorteil, dass die vom Arbeitgeber ohnehin zu zahlenden Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung nicht mehr verfallen, sondern zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil die laufende Rente noch erhöhen.

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