Auch als Fonds bezeichnete Schuldverschreibungen, bei denen das Vermögen der Anleger ausschließlich in Häuser oder Grundstücke anlegt wird. Es gibt offene Immobilienfonds mit unbegrenzter Zahl der Anleger und geschlossene für einen begrenzten Anlegerkreis mit einer begrenzten Anzahl von Immobilien.
Offene Immobilienfonds erwirtschaften Einkünfte aus Kapitalvermögen, während geschlossene Immobilienfonds dagegen Einkünfte oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung erzielen, die steuermindernd geltend gemacht werden können. Seit 2006 können sie allerdings nicht mehr mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden.
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