Bezeichnung für eine Wirtschaftsordnung, in der individuelle, am Eigeninteresse ausgerichtete wirtschaftliche Handlungen durch den Markt im freien Wettbewerb aufeinander abgestimmt werden.
In dieser Wirtschaftsordnung befinden sich die Produktionsfaktoren im privaten Besitz und werden nicht zentral verwaltet oder koordiniert. Der Staat beschränkt sich darauf, gesellschaftliche Kollektivbedürfnisse zu befriedigen. Die Entwicklung der Preise und die Höhe des individuellen Einkommens werden von Angebot und Nachfrage, persönlicher Leistung und Marktmacht gesteuert.
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