Die Träger der Rentenversicherung erbringen auf Basis des Flexirentengesetzes von 2017 präventiv medizinische Leistungen, wenn Versicherte erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Diese persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen erfüllen in der Regel Versicherte, die eine ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben und auf Grund dessen erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die aber noch keinen Krankheitswert haben. Erste gesundheitliche Beeinträchtigungen sind beispielsweise beginnende Funktionsstörungen von Bewegungsorganen oder inneren Organen oder psychische Beeinträchtigungen.
Mit ihrem Rahmenkonzept zur Umsetzung der medizinischen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung bietet die gesetzliche Rentenversicherung Versicherten, die durch belastende Arbeitsumstände und gegebenenfalls hinzukommende Belastungen aus ihrem sozialen Umfeld einem höheren gesundheitlichen Risiko unterliegen, spezifische Präventionsleistungen zur Förderung ihrer Gesundheitskompetenz und Beschäftigungsfähigkeit an. Dieses Rahmenkonzept soll auch eine einheitliche Handhabung durch die Träger der Rentenversicheurng sicherstellen.
Unter www.rv-fit.de bietet die Deutsche Rentenversicherung ihr Programm "RV Fit – Das Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung" an.
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