Um unerwartete Schwankungen bei den Einnahmen und den Ausgaben ausgleichen zu können, verfügt die Deutsche Rentenversicherung über eine sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage ist im Sozialgesetzbuch geregelt, und sie ist entscheidend für den Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er muss von der Bundesregierung so festgesetzt werden, dass die Rücklage am Jahresende das 0,2-fache einer Monatsausgabe nicht unter- und das 1,5-fache einer Monatsausgabe nicht überschreitet.
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