Die Regelaltersrente wird auf Antrag nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Der Begriff soll verdeutlichen, dass es sich bei dieser Altersrente um die Leistung handelt, die im Alter üblicherweise gezahlt wird.
Voraussetzungen für den Anspruch auf die Regelaltersrente sind, dass der Versicherte die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und die für seinen Geburtsjahrgang maßgebliche Altersgrenze erreicht hat. Bis einschließlich 2011 (Geburtsjahrgang 1946) lag sie bei 65 Jahren. Seit 2012 wird das Eintrittsalter für die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1961 beträgt sie beispielsweise 66 Jahre und sechs Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.