Rentenberaterinnen und Rentenberater sind nicht – wie vielfach angenommen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Sie arbeiten unabhängig und gegen Honorar. Ratsuchende müssen ihre Dienstleistung also bezahlen.
Um ihre Tätigkeit aufnehmen zu dürfen, müssen Rentenberaterinnen und Rentenberater ihre Sachkunde nachweisen und sich registrieren lassen. Ihre Arbeit gilt als Rechtsberatung nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Wer sich in Rentenfragen kostenlos beraten lassen möchte, kann sich an direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Sie bietet verschiedene Beratungsmöglichkeiten:
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