Die Rentengarantie ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene Schutzklausel. Sie verhindert, dass es bei der jährlichen Rentenanpassung nicht zu einer Verringerung des aktuellen Rentenwerts und damit zu einer Rentenkürzung kommt. Das gilt auch dann, wenn sich rein rechnerisch eine Kürzung ergeben würde. Die nicht erfolgte Rentenkürzung muss dann in den Folgejahren durch verminderte Rentenerhöhungen schrittweise ausgeglichen werden.
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