Ihre-Vorsorge Logo

Rentenvorschuss - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
Zurück zur Liste

Rentenvorschuss

Der Rentenvorschuss soll den Antragsteller vor finanziellen Nachteilen bewahren, falls die Bearbeitung des Antrags längere Zeit in Anspruch nimmt. Er kann nur gezahlt werden, wenn feststeht, dass der Rentenanspruch dem Grunde nach besteht.

Ein Vorschuss kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller andere Sozialleistungen bezieht, die einen Erstattungsanspruch auslösen könnten, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Die Höhe des Vorschusses wird anhand der bereits im Versicherungsverlauf gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ermittelt, in den neuen Ländern geschieht dies auch auf pauschale Weise. Geht der endgültige Rentenbescheid zu, müssen eventuell zu viel gezahlte Vorschüsse erstattet werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026