Bundesschatzanweisungen sind mit festem Zinssatz ausgestattete börsennotierte Werte mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Sie werden im Ausschreibungsverfahren, an dem sich unmittelbar nur Kreditinstitute, die Mitglied der "Bietergruppe Bundesemissionen" sind, beteiligen können, ausgegeben. Erwerber sind in erster Linie institutionelle Anleger einschließlich der Kreditinstitute.
Nach der Börseneinführung können Bundesschatzanweisungen von jedermann zum aktuellen Tageskurs gekauft und verkauft werden. Für im Bundesschuldbuch eingetragene Bundesschatzanweisungen bietet die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH einen Verkauf zum Börsenkurs an, bei dem außer einer Effektenprovision der Deutschen Bundesbank von 0,4 Prozent keine Gebühren oder Kosten entstehen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.