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Selbstverwaltung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Selbstverwaltung

Die Rentenversicherungsträger sind selbst verwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften, die auf der Grundlage geltender Gesetze staatliche Aufgaben wahrnehmen.

Hierzu wählen Versicherte und Arbeitgeber getrennt voneinander alle sechs Jahre bei den Sozialversicherungswahlen ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Vertreterversammlung, gleichsam das Parlament des Rentenversicherungsträgers. Diese wählt den Vorstand, die Regierung des Rentenversicherungsträgers. Damit werden Versicherte und Arbeitgeber über die Selbstverwaltung an der Verwaltung der Rentenversicherungsträger beteiligt.

Im Sommer 2023 fanden die letzten Sozialwahlen statt. Die nächsten Wahlen finden turnusmäßig im Frühjahr 2029 statt.

Die Vertreter der Versichertenseite werden grundsätzlich in einer Briefwahl gewählt. Niemand muss also in ein Wahllokal gehen.

Die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter.

Alle Versicherten ab Vollendung des 16. Lebensjahres und Rentner der Deutschen Rentenversicherung sind zur Wahl der Versichertenvertreter berechtigt.

Nicht immer kommt es bei allen Sozialversicherungsträgern zu einer echten Wahlhandlung. Dies geschieht dann, wenn nicht mehr Kandidaten zur Wahl stehen als Sitze in den jeweiligen Vertreterversammlungen zu vergeben sind. Man nennt dieses Verfahren Friedenswahl, wodurch auch nicht unerhebliche Kosten eingespart werden.

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