Wer seiner gesetzlichen Pflicht zur Mitwirkung an der Besteuerung nicht nachkommt und nur eine unvollständige Steuererklärung abgibt und dadurch die Steuern verkürzt oder einen Steuervorteil erlangt, macht sich der Steuerstraftat der Steuerhinterziehung schuldig. Steuerhinterziehung wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Steuerpflichtiges Entgelt
Verjährung
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