Arbeitnehmer, die nebeneinander Arbeitslohn aus mehreren Arbeitsverhältnissen beziehen, müssen für diese Zusatztätigkeiten den vollen Steuerabzug der Steuerklasse 6 in Kauf nehmen. Erst im Rahmen der Steuererklärung können die zu viel gezahlten Beträge zurückgeholt werden. Diese Regelung betrifft vor allem Rentner, die neben einer Betriebsrente noch Arbeitslohn beziehen, und Studenten, die geringe Arbeitslöhne aus mehreren Dienstverhältnissen haben.
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