Gesetzliche Renten sind seit Anfang 2005 zum Teil steuerpflichtig. Der anfangs steuerpflichtige Anteil von 50 Prozent der Rente stieg bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte auf 80 Prozent. Danach sollte er jährlich um ein Prozent steigen, bis 2040 die volle Steuerpflicht von 100 Prozent der Rente erreicht worden wäre.
Dieser Zeitraum wird durch das Wachstumschancengesetz seit 2023 bis 2058 ausgedehnt. Seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil gesetzlicher Renten nur noch um 0,5 Prozent pro Jahr. Für Neurentner des Jahres 2026 beträgt der Besteuerungsanteil ihrer Rente 84 Prozent.
Der steuerfreie Anteil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in einen individuellen Freibetrag umgewandelt, der lebenslang gleich hoch bleibt. Er wächst bei Rentenerhöhungen nicht mit.
Umgekehrt gilt: Der steuerfreie Anteil von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt seit 2005 von damals 50 Prozent schrittweise an. Mit Beginn des Jahres 2058 sind es 100 Prozent.
Im Rentenalter noch steuerpflichtig? Das kann vorkommen: Ob und ab wann Steuern auf Ihre Rente fällig werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Video erfahren Sie mehr über Faktoren wie Rentenhöhe, Rentenbeginn und eventuelle Zusatzeinkünfte.
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