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Vertrauensschutz - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Vertrauensschutz

Der Vertrauensschutz gewährleistet, dass durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts bereits bewilligte Renten nicht gesenkt werden. Vertrauensschutz wird in der Regel auch rentennahen Jahrgängen eingeräumt, indem beispielsweise Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise eingeführt werden.

Der Vertrauensschutz richtet sich entweder nach bestimmten Stichtagen, die sich zum Beispiel aus einem Gesetzgebungsverfahren ergeben, oder nach einem bestimmten Rentenbeginn oder nach dem Geburtsjahrgang der Rentenberechtigten.

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