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Vertreterversammlung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan, sozusagen das Parlament des Rentenversicherungsträgers. Sie setzt sich jeweils zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen (in aller Regel aus Vertretern der Gewerkschaften oder freien Wählerverbände und der Arbeitgeberverbände).

Aufgaben der Vertreterversammlung 

  • Finanzhoheit: Beschließt den Haushalt des jeweiligen Versicherungsträges
  • Organisationshoheit: Entscheidungen zur Verbesserung der Serviceangebote, wie beispielsweise in der Kommunikation (Online-Service)
  • Personalhoheit: Entscheidungshoheit über den Einsatz des Personals der Rentenversicherungsträger.
  • Rehabilitation: Entscheidungen über den Leistungsumfang sowie Zielrichtung einer Rehabilitation für leistungseingeschränkte Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sie beschließt, an welchen Standorten eigene Rehabilitationskliniken errichtet oder unterhalten werden und bestimmt Maßnahmen zur Optimierung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken.
  • Wahl des Vorstandes: Schließlich wählt die Vertreterversammlung auch die Mitglieder des Vorstandes.

Sie setzt durch Satzung paritätisch mit Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber besetzte Widerspruchsausschüsse ein. Diese überprüfen gemeinsam mit einem/einer Bediensteten des Versicherungsträgers Entscheidungen, gegen die von Versicherten oder Rentnern Widerspruch erhoben wurde.      

         
 

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