Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan, sozusagen das Parlament des Rentenversicherungsträgers. Sie setzt sich jeweils zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen (in aller Regel aus Vertretern der Gewerkschaften oder freien Wählerverbände und der Arbeitgeberverbände).
Aufgaben der Vertreterversammlung
Sie setzt durch Satzung paritätisch mit Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber besetzte Widerspruchsausschüsse ein. Diese überprüfen gemeinsam mit einem/einer Bediensteten des Versicherungsträgers Entscheidungen, gegen die von Versicherten oder Rentnern Widerspruch erhoben wurde.
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