Ein staatlicher Zuschuss für einen Bausparvertrag, den man bis zu einem bestimmten zu versteuernden Jahreseinkommen bekommen kann.
Jeder kann einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen, der ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 35.000 Euro zur Verfügung hat. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern liegt die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie doppelt so hoch – bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung also bei höchstens 70.000 Euro. Diese Grenzen gelten seit 2021.
Auskünfte erteilen die Sparkassen und auch andere Geldinstitute.
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