Mit der so genannten Zeichnung verpflichtet sich der Interessent an einem neu ausgegebenen Wertpapier schriftlich, das Papier zu dem Kurs, der auf dem Zeichnungsschein angegeben ist, zu erwerben. Wenn Aktiengesellschaften ihr Grundkapital durch die Neuausgabe von Aktien erhöhen wollen, ist ein Zeichnungsschein gesetzlich vorgeschrieben.
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