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Zusatz- und Sonderversorgungen in der ehemaligen DDR - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Zusatz- und Sonderversorgungen in der ehemaligen DDR

In der ehemaligen DDR gab es neben der Sozialversicherung eine Vielzahl von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nur bestimmten Berufsgruppen offenstanden. Diese Systeme zahlten Leistungen, die die Renten der Sozialversicherung ergänzten oder an deren Stelle traten, wodurch bedeutend höhere Renten als die aus der Sozialversicherung zustande kamen.

Ansprüche sowie Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungssystemen wurden zum 31. Dezember 1991 kraft Gesetzes in die Rentenversicherung überführt. 

Seither richtet sich die Höhe der laufenden und künftigen Leistungen aus Zeiten zu diesen Systemen grundsätzlich nur noch nach der Dauer der Erwerbstätigkeit und nach den in der Rentenversicherung möglichen Entgelten. Die Überführung führt grundsätzlich zu einer Gleichbehandlung mit allen anderen Versicherten der ehemaligen DDR und mit denjenigen, die in der Vergangenheit die DDR verlassen mussten und jetzt lediglich Renten aus der Rentenversicherung erhalten.

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