Aktienrente ist der umgangssprachliche Begriff für den Einstieg der gesetzlichen Rentenversicherung in die Kapitaldeckung: Ein Teil der Alterssicherung wird dabei über breit gestreute Anlagen am Aktienmarkt finanziert.
In Deutschland wird der Begriff vor allem für das Generationenkapital verwendet – einen vom Bund finanzierten Kapitalstock, dessen Erträge die Rentenbeiträge stabilisieren sollen. International gilt Schweden als Vorbild, wo Beschäftigte verpflichtend einen Teil ihres Einkommens in Fonds ansparen.
Siehe auch: Generationenkapital, Kapitalrente.
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