Folgende Anrechnungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht bewertet:
Die Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule oder von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten dagegen für die ersten drei Jahre einen auf 75 Prozent des Gesamtleistungswertes begrenzten Wert für die Rentenberechnung.
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