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Anrechnungszeiten ohne Bewertung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Anrechnungszeiten ohne Bewertung

Folgende Anrechnungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht bewertet:

  • Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30. Juni 1978, der Krankheit sowie der Durchführung von bestimmten Rehabilitationsleistungen nach dem 31. Dezember 1983 ohne Leistungsbezug (zum Beispiel von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Übergangsgeld).
  • Zeiten einer Schul- und Hochschulausbildung
  • Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II, soweit nicht bis zum 31.12.2010 Rentenversicherungsbeiträge vom Bund gezahlt wurden

Die Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule oder von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten dagegen für die ersten drei Jahre einen auf 75 Prozent des Gesamtleistungswertes begrenzten Wert für die Rentenberechnung.

Weitere Informationen

Gesamtleistungsbewertung
Anrechnungszeiten

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