Am 25.05.2018 ist nun die europäische Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft getreten, nachdem sie bereits zwei Jahre zuvor erlassen wurde (Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)).
Der Gegenstand und die Ziele der Verordnung sind in ihrem Art. 1 wie folgt beschrieben:
Damit sollten die Grundvoraussetzungen für den Datenschutz in der EU vereinheitlicht werden. Das betrifft natürlich auch den Datenschutz aller Behörden der Sozialversicherung.
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