Das Drei-Schichten-Modell beschreibt seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 den Aufbau der Altersvorsorge in Deutschland nach steuerlichen Gesichtspunkten.
Schicht 1 – Basisversorgung: gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und Rürup-Rente (Basisrente). Beiträge sind weitgehend steuerlich absetzbar, die Renten werden nachgelagert besteuert.
Schicht 2 – geförderte Zusatzversorgung: betriebliche Altersversorgung und Riester-Rente. Hier fördert der Staat mit Zulagen, Steuer- und Sozialabgabenvorteilen.
Schicht 3 – private Kapitalanlage: ungeförderte Produkte wie private Rentenversicherungen, Fonds- und ETF-Sparpläne, Immobilien oder Depots. Sie bieten die größte Flexibilität, aber keine besondere Förderung in der Ansparphase.
Eine ausgewogene Altersvorsorge kombiniert idealerweise Bausteine aus allen drei Schichten.
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