Das Generationenkapital – in der öffentlichen Debatte auch Aktienrente genannt – ist ein vom Bund aufgebauter Kapitalstock, dessen Erträge langfristig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen.
Dafür stellt der Bund über Darlehen und Eigenmittel Mittel in Milliardenhöhe bereit, die von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung global und renditeorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden. Anders als bei der Kapitalrente oder der Frühstart-Rente entstehen dabei keine individuellen Ansparkonten – die Erträge fließen dem Rentensystem insgesamt zu.
Das Generationenkapital ergänzt damit das Umlageverfahren um ein kapitalgedecktes Element, ohne die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler direkt zu belasten. Umfang und Ausgestaltung sind von den jeweiligen politischen Beschlüssen abhängig.
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