Die Kapitalrente ist eine geplante verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzliche Rente ergänzen soll. Nach den vorliegenden Plänen zahlen Beschäftigte rund ein Prozent ihres Bruttolohns in ein persönliches Vorsorgekapital ein, der Arbeitgeber steuert einen weiteren Prozentpunkt bei.
Das Geld wird – nach schwedischem Vorbild – breit gestreut am Kapitalmarkt angelegt, etwa in kostengünstigen Fonds. Zum Renteneintritt wird das angesparte Kapital verrentet und zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt.
Vorbild ist das schwedische Prämienrentensystem, in dem ein fester Teil des Einkommens verpflichtend in Fonds angelegt wird. Details wie Beitragshöhe, Wahlfreiheit bei der Anlage und Ausnahmen sind Gegenstand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
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