Lohnersatzleistungen (der Gesetzgeber spricht hier von "Entgeltersatzleistungen") sind Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld und Arbeitslosengeld.
Zeiten, in denen solche Leistungen bezogen werden, sind Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung für die (weitere) Pflichtversicherung ist, dass die Leistungsbezieher im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren.
Wer in dieser Zeit beispielsweise als Selbstständiger nicht versicherungspflichtig war oder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat, kann sich für die Dauer der Lohnersatzleistung auf Antrag pflichtversichern lassen.
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