Gewinnmindernde Rücklagen, die ein Arbeitgeber bildet, um die seinen Arbeitnehmern gegenüber eingegangenen Leistungsverpflichtungen für deren Altersversorgung finanzieren zu können. Zum Schutz der Arbeitnehmer versichert sich der Arbeitgeber bei einem Pensionssicherungsverein, damit die Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Leistungen auch nach einem eventuellen Konkurs erhalten.
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