Das Sozialpartnermodell ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 möglich ist. Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbaren sie gemeinsam per Tarifvertrag – daher der Name.
Kern ist die reine Beitragszusage: Der Arbeitgeber garantiert nur die Zahlung der Beiträge, nicht aber eine bestimmte Rentenhöhe ("pay and forget"). Weil keine Garantien finanziert werden müssen, kann das Geld chancenreicher am Kapitalmarkt angelegt werden – die spätere Zielrente kann dadurch höher, aber auch schwankend ausfallen.
Zum Ausgleich sind Sicherungsbeiträge des Arbeitgebers vorgesehen, und bei Entgeltumwandlung muss er 15 Prozent Zuschuss zahlen. Das Sozialpartnermodell soll die Betriebsrente insbesondere in Branchen mit vielen kleinen Unternehmen verbreiten.
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